Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektroaltgeräteentsorgung

Elektroaltgeräteentsorgung:

Elektroaltgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Verwertung von Elektroaltgeräte schont wertvolle Rohstoffe.

Nach dem Elektrogesetz müssen seit 2006 alle Elektroaltgeräte, die mit einem Kabel oder mit Batterien (Akkus) betrieben werden, einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Aus diesem Grund werden seit dem 24.03.2006 alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit einer "durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern" gekennzeichnet.




Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Elektroaltgeräte können gefährliche Stoffe enthalten und dadurch die menschliche Gesundheit & die Umwelt gefährden.
Daher ist eine fachgerechte Entsorgung unbedingt erforderlich.



Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.